Ausbildung

TECHNISCHE/R SYSTEMPLANER/IN,

FACHRICHTUNG STAHL- UND METALLBAUTECHNIK (SMT), STANDORT NECKARSULM

Allgemeine Informationen über den Ausbildungsberuf:

  • Anerkannter Ausbildungsberuf
  • Duale Berufsausbildung, geregelt nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre
  • Lernorte sind unser Betrieb und die Berufsschule

 

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

 

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen wir überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss bzw. Hochschulreife ein. 

 

Ausbildungsaufbau

Während der beiden ersten Ausbildungsjahre erwerben die Auszubildenden aller Fachrichtungen die gleichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Ab dem dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Vertiefung des Wissens in der jeweiligen Fachrichtung.

Welche Tätigkeiten übe ich in diesem Beruf aus?

 

Technische Systemplaner/innen setzen die Vorgaben von Konstrukteuren und Konstrukteurinnen in technische Pläne und Unterlagen um. 

 

Was ist wichtig und worauf kommt es an?

Sorgfalt ist wichtig z.B. beim präzisen Anfertigen von Zeichnungen nach Auftragsvorgabe. Technische Systemplaner/innen benötigen Kenntnisse in den Bereichen Werken und Technik, um z.B. Pläne und Skizzen anzufertigen. Für das Berechnen von Maßstäben oder Kennwerten sind Mathematikkenntnisse unabdingbar. Kenntnisse in Physik sind nötig, um z.B. bauphysikalische Anforderungen bei der Umsetzung berücksichtigen zu können.


Bewerbung

  • online und schriftlich möglich
  • ein Praktikum in unserem Betrieb ist sehr empfehlenswert
  • Bewerbungen werden bis einschließlich Januar angenommen für den Ausbildungsbeginn im gleichen Jahr

Ansprechpartner

Herr Bernd Wittmaack
E-Mail: karriere@butzkies.de

 

 

Sie interessieren sich für eine Ausbildung als technische/r Sytemplaner/in bei Butzkies Stahlbau in Neckarsulm? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Sollten Sie uns Ihre Bewerbung per E-Mail zusenden wollen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies unverschlüsselt erfolgt und dadurch nicht ausgeschlossen werden kann, dass die E-Mail durch einen Dritten gelesen werden könnte. Alternativ können Sie sich sehr gerne postalisch an uns wenden.

Unsere Auskunftspflicht bei einer Datenerhebung nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier.