Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), seit 2. Juli 2023 in Kraft getreten, ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie
Zur guten Unternehmensführung gehört daher ein faires Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken. Ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden.

Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien, auch Unternehmens- oder Kundenrichtlinien, können dem Kunden, dem eigenen Unternehmen, seinen Beschäftigten und auch der Allgemeinheit schweren Schaden zufügen.

Bitte beachten Sie: Für eventuelle Rückfragen ist es wichtig, Kontaktdaten, z. B. eine E-Mail, Telefonnummer, anzugeben. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. 

Hier können Sie Verstöße, auch anonym, online melden. Per Post bitte an unsere Postadresse, an "Compliance".